Satzung

Die aktuelle Satzung vom 26.9.2022

Satzung des Ortsvereins Dreisamtal der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)


Die Mitgliederversammlung des Ortsvereins Dreisamtal hat in ihrer Sitzung am 26.9.2022 folgende
Satzung (pdf) beschlossen:


§ 1 Name und Tätigkeitsgebiet
Der Ortsverein umfasst den Bereich der politischen Gemeinden Buchenbach, Kirchzarten, Oberried, St. Märgen, St. Peter und Stegen. Der Ortsverein führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Dreisamtal.


§ 2 Zweck
Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinem Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD. Der
Ortsverein wirkt an der politischen Willensbildung des öffentlichen Lebens innerhalb und außerhalb
der Partei mit.


§ 3 Mitgliedschaft
Die Regelungen zur Mitgliedschaft richten sich nach dem Organisationsstatut der SPD und dem Statut der SPD Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung.


§ 4 Organe des Ortsvereins
Organe des Ortsvereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Zu ihren Aufgaben gehört
insbesondere die Wahl des Vorstands des Ortsvereins, der Revisorinnen bzw. Revisoren und der
Delegierten zu Kreisparteitagen und Nominierungskonferenzen sowie die Verabschiedung von
Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.
(2) Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal im Jahr stattfinden.
(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich oder elektronisch unter Angabe der
Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts
anderes vorschreibt, einberufen.
(4) Die Mitgliederversammlung wird von der oder dem Vorsitzenden oder einem anderen
Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung
nichts anderes vorschreibt.
(6) Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(7) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen. Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung kann die Einberufungsfrist nach Absatz 3 bei Bedarf angemessen verkürzt werden.


§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand des Ortsvereins leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche
Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
(2) Der Vorstand besteht aus:
• der bzw. dem Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden gemäß § 11 Absatz
2 Organisationsstatut,
• der bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden,
• der bzw. dem für das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglied (Kassiererin bzw.
Kassierer),
• der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer,
• den Beisitzerinnen und Beisitzern.
Soweit zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt werden, vertreten sie sich gegenseitig und
die Position der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden entfällt.
(3) Je ein Vorstandsmitglied soll
• die Aufgabe der bzw. des Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit,
• die Aufgabe der bzw. des Seniorenbeauftragten,
• die Aufgabe der bzw. des Mitgliederbeauftragten und
• die Aufgabe der stellvertretenden Schriftführerin bzw. des stellvertretenden Schriftführers
übernehmen. Die Zuweisung weiterer Aufgaben an Vorstandsmitglieder ist möglich. Über die
Zuweisung der Aufgaben entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit dem jeweiligen
Vorstandsmitglied.
(4) Soweit Ortsvereinsmitglieder in den Gemeinderäten von Buchenbach, Kirchzarten, Oberried, St.
Märgen, St. Peter und Stegen, im Kreistag und im Vorstand des SPD-Kreisverbandes vertreten
sind, soll je Gremium mindestens eine Person dem Vorstand angehören und dem Vorstand
regelmäßig über die Tätigkeit des jeweiligen Gremiums berichten.
(5) Bei der Wahl des Vorstandes soll darauf geachtet werden, dass jede politische Gemeinde im
Bereich des Ortsvereins im Vorstand vertreten ist.
(6) Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme bestellen.
(7) Insgesamt soll die Zahl der Vorstandsmitglieder 20 nicht überschreiten, soweit die
Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
(8) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(9) Der Vorstand tagt parteiöffentlich. Er kann in seiner Geschäftsordnung Regelungen vorsehen,
wonach er im Einzelfall auch öffentlich tagen kann.
(10) Als notwendiges Organ bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch
geschäftsführend geschehen.


§ 7 Wahlen
(1) Der Vorstand, die Revisorinnen bzw. Revisoren und die Delegierten zum Kreisparteitag werden
alle zwei Jahre in einer Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(2) Die Mitgliederversammlung ist im Falle von Wahlen nach Absatz 1 als Jahreshauptversammlung
schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen
einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und wählt
eine Versammlungsleitung.
(3) Während eines Geschäftsjahres notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer
Mitgliederversammlung statt. Die Amtszeit von nachgewählten Funktionsträgerinnen bzw.
Funktionsträgern endet zum gleichen Zeitpunkt, in dem die Amtszeit der Ausgeschiedenen
geendet hätte.
(4) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten ist geheim. Dies gilt auch für die Wahlen
oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen.
(5) Bei der Wahl des Vorstandes legt die Mitgliederversammlung fest, ob eine bzw. ein Vorsitzender
gewählt wird oder ob zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt werden und bestimmt die Zahl
der Beisitzerinnen und Beisitzer. Die Wahl des Vorstandes erfolgt anschließend in getrennten
Wahlgängen.

Nacheinander werden in je einem Wahlgang gewählt:
• die bzw. der Vorsitzende oder die Vorsitzenden,
• die bzw. der stellvertretende Vorsitzende, soweit nicht zwei gleichberechtigte Vorsitzende
gewählt werden,
• das für das Finanzwesen verantwortliche Vorstandsmitglied (Kassiererin bzw. Kassierer),
• die Schriftführerin bzw. der Schriftführer,
• die Beisitzerinnen und Beisitzer.


(6) Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach dem Organisationsstatut und der
Wahlordnung der SPD. Zu beachten sind insbesondere die Bestimmungen zur Berücksichtigung
von Frauen und Männern sowie die persönlichen Anforderungen für Kandidaturen.


§ 8 Revision
(1) Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit des
Ortsvereinsvorstandes mindestens zwei Revisorinnen bzw. Revisoren gewählt. Sie dürfen weder
Mitglieder des Vorstandes noch hauptamtlich tätige Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der
Partei sein.
(2) Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des für das
Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglieds (Kassiererin bzw. Kassierer).
(3) Die Finanzordnung der SPD ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln des
Ortsvereins.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 9 Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweitdrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen ist.


§ 10 Schlussbestimmung
Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der SPD, des Statuts der SPD Baden-
Württemberg und der Satzung des SPD-Kreisverbandes Breisgau-Hochschwarzwald in der jeweils
gültigen Fassung. Verstößt sie gegen eine höherrangige Regelung, so ist sie insoweit unwirksam.


§ 11 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt unmittelbar nach ihrem Beschluss in Kraft. Gleichzeitig tritt die am 26.9.2007 von der Mitgliederversammlung des Ortsvereins Dreisamtal beschlossene Satzung außer Kraft.
(2) Die Satzung wird auf der Internetseite des Ortsvereins veröffentlicht.

 

Unterstützen!

Wir freuen uns immer über Spenden für unsere Veranstaltungen, Aktionen und naürlich unsere Zeitung!  

IBAN DE49 6809 0000 0027 5001 02   

Danke für die Solidarität!

Jetzt Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden

News

23.06.2026 19:06 Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission
Reform muss zu spürbaren Verbesserungen gegenüber dem Status quo führen Der Abschlussbericht der Rentenkommission ist eine gute Grundlage für eine umfassende Reform, die wir jetzt gründlich beraten und dann auf den Weg bringen wollen. „Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zu entwickeln, wie insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ihren Lebensstandard im Alter sichern… Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission weiterlesen

20.06.2026 12:14 Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag
117 Millionen Menschen auf der Flucht Gabriela Heinrich, menschenrechtspolitische Sprecherin: Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, wird daran erinnert, dass Millionen Menschen gezwungenermaßen ihre Heimat verlassen mussten. Hinter den Zahlen stehen persönliche Geschichten und individuelle Schicksale. „Aktuell sind weltweit über 117 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter viele Kinder, oftmals ohne die Begleitung… Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag weiterlesen

18.06.2026 12:25 „Fatales Signal an Kommunen und Verbraucher:innen“
Rechte Mehrheit im EU-Parlament stellt Vereinbarung für sauberes Wasser infrage Das Europäische Parlament hat heute eine Resolution zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verabschiedet. Die in der vergangenen Legislatur beschlossene Vereinbarung zur Verbesserung der Wasserqualität sieht Vorschriften für eine durch Unternehmen gestützte Finanzierung der sogenannten 4. Reinigungsstufe vor. An dieser finanziellen Großaufgabe sollen vor allem Kosmetik-… „Fatales Signal an Kommunen und Verbraucher:innen“ weiterlesen

18.06.2026 12:16 Annika Klose zum Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeitgesetz: Flexibilisierung ist keine Einbahnstraße Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die neue Arbeitszeitregelung keine Ausweitung der Arbeitszeit gegen den Willen der Beschäftigten sein darf, so Annika Klose. „Wir haben im Koalitionsvertrag explizit vereinbart, dass eine solche Reform auch und gerade im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgestaltet werden muss. Dass es also auch… Annika Klose zum Arbeitszeitgesetz weiterlesen

18.06.2026 11:18 Gabriela Heinrich zum Internationalen Tag gegen Hetze
Zum Internationalen Tag gegen Hetze: Hassrede bekämpfen, Zusammenhalt stärken Gabriela Heinrich, menschenrechtspolitische Sprecherin: Seit fünf Jahren rufen die Vereinten Nationen jeweils am 18. Juni den Internationalen Tag der Bekämpfung von Hetze aus. Sie machen so auf die wachsende Verbreitung von Hassrede aufmerksam und weisen auf Maßnahmen hin, Hassrede zu bekämpfen und den gegenseitigen Respekt zu… Gabriela Heinrich zum Internationalen Tag gegen Hetze weiterlesen

17.06.2026 12:19 Esra Limbacher zur EU-Entscheidung über Veggie-Burger
Politisch-ideologischer Nachhilfeunterricht ist nicht nötig Das vom EU-Parlament beschlossene Verbot für Fleischbezeichnungen wie ‚Veggie-Speck‘ oder ‚Veggie-Hühnchen‘ ist falsch und wird Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren. Dass Begriffe wie ‚Veggie-Burger‘ oder ‚Veggie-Wurst‘ auch künftig zulässig bleiben, ist richtig. Die Entscheidung beendet hoffentlich eine Scheindebatte, die viel politische Energie verschwendet hat. „Das EU-Parlament hat bestätigt, dass Begriffe wie… Esra Limbacher zur EU-Entscheidung über Veggie-Burger weiterlesen

17.06.2026 11:21 Franziska Kersten zum Volksaufstand vom 17. Juni 1953
Gemeinsam für Freiheit und Demokratie: SPD gedenkt des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 Franziska Kersten, zuständige Berichterstatterin: Am 17. Juni 1953 erhoben sich über eine Million Menschen in mehr als tausend Städten, Dörfern und Gemeinden der DDR gegen die SED-Diktatur. Aus Arbeiterprotesten gegen Normerhöhungen wurde ein Volksaufstand für politische Freiheit, freie Wahlen und die deutsche Einheit.… Franziska Kersten zum Volksaufstand vom 17. Juni 1953 weiterlesen

Ein Service von websozis.info